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Der Nationalparkverwaltung obliegt die Aufgabe, wissenschaftliche Aktivitäten im Nationalpark aufeinander abzustimmen, deren wissenschaftliche Qualität sicherzustellen und die Vereinbarkeit mit den in der Nationalparkverordnung festgeschriebenen und im Nationalparkplan präzisierten Zielen des Nationalparks zu prüfen. Zu diesem Zweck wird eine Beschreibung des Forschungsvorhabens benötigt.
Alle Forschungsanträge werden von der Nationalparkverwaltung geprüft. Bei Genehmigung des Forschungsvorhabens durch die Nationalparkverwaltung wird vor Beginn der Forschungsarbeiten eine Vereinbarung zwischen der Nationalparkverwaltung und antragstellenden ForscherInnen aufgesetzt.