Der Nationalpark Berchtesgaden stellt ungestörte Naturvorgänge sicher – frei von menschlichen Ziel- und Wertvorstellungen. Diese dynamische Gebirgsnatur wird vom Menschen als einzigartig wahrgenommen und geachtet. Nationalparkmitarbeitende, Einheimische und Besuchende unterstützen in respektvollem Miteinander die Ziele des Nationalparks. Der Nationalpark wird als attraktiver Partner der Region für seine Kompetenz und Transparenz anerkannt.
Im Nationalpark schützen wir auf großer Fläche die eigendynamische Entwicklung der Natur. Für unsere Besucher unterhalten wir ein Wegenetz, das es jedem ermöglichen soll, die vielfältige Natur zu erleben. Und wir bieten umfangreiche geführte Wanderungen für all diejenigen, die es genauer wissen wollen.
Durch Forschung und Öffentlichkeitsarbeit erweitern wir im weltweiten Verbund das Wissen über diese Zusammenhänge – um die Natur über die Grenzen der Nationalparks hinaus noch besser zu schützen.
Biosphärenreservate wurden von der UNESCO erstmals 1968 im Rahmen des Programms „Men and Biosphere“ („Mensch und Biosphäre“) eingerichtet. Ziel ist es, weltweit Gebiete unter Schutz zu stellen, die einen bestimmten Lebensraum oder eine ökologische oder kulturelle Besonderheit darstellen. Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen das Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird. Es geht hier also nicht in erster Linie um Naturschutz, sondern auch um die Bewahrung und Entwicklung von Kulturlandschaften, um die Erforschung von Natur, nachhaltige Regionalentwicklung und Anschauungsbeispiele für Bildung und Wissenschaft.
Das Biosphärenreservat Berchtesgaden besteht seit 1990, wurde 2010 auf den gesamten Landkreis Berchtesgadener Land erweitert und 2012 in Biosphärenregion umbenannt. Auch Biosphärenreservate sind in Kern-, Pflege-/Puffer- und Entwicklungszonen untergliedert. Der Nationalpark Berchtesgaden stellt dabei die Kern- und Pflegezone der Biosphärenregion, das Nationalparkvorfeld die sogenannte Entwicklungszone dar. Stehen innerhalb des Nationalparks bzw. der Kernzone Schutz und Erhaltung der Naturlandschaft im Vordergrund, sind die Ziele im Vorfeld die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft.
Der Nationalpark Berchtesgaden befindet sich nahezu vollständig im Eigentum des Freistaats Bayern. Die Nationalparkverwaltung ist neben der fachlichen Zuständigkeit größtenteils als Vertreterin des Grundeigentümers auch für die Flächenverwaltung zuständig. Eine Ausnahme hiervon stellen die Wasserflächen von Königs- und Obersee sowie die Halbinsel St. Bartholomä dar, deren Grundstücke durch die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen verwaltet werden. Dem Bund gehören die Flächen der Bundespolizei auf Kühroint in einem Umfang von 1,2 ha, diese werden von der Bundsanstalt für Immobileienaufgaben (BImA) verwaltet.