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Nationalparkverwaltung Berchtesgaden
Doktorberg 6
83471 Berchtesgaden
Nach Abschluss des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F+E) „Entwicklung von Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke“ (Oktober 2005 – Mai 2008) wurden die
Ergebnisse sowie der entwickelte Evaluierungsbogen in der gleichnamigen Druckschrift von
EUROPARC Deutschland im Sommer 2008 publiziert.
Das Projekt „Modell-ManagementPlan zum Thema ‚Barrierefreiheit‘ am Beispiel des Nationalparks Berchtesgaden“ ist ein einjähriges Projekt (Juni 2005 – Mai 2006), das vom Verein der Freunde des Nationalparks Berchtesgaden getragen und von zwei ideellen Partnern unterstützt wird.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land als untere Naturschutzbehörde erlässt auf Grund der Art. 31, Art. 43 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 57 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG - vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2020 (GVBl. S. 34)), folgende Verordnung.