Gemäß § 9 der Nationalparkverordnung (NPVO) ist es untersagt, im Schutzgebiet eine wirtschaftliche Nutzung (wie z.B. alle nicht-privaten Filmaufnahmen) ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Berchtesgadener Land (uNB) auszuüben. Die Ausstellung einer Filmgenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist gebührenpflichtig. Anträge für Filmaufnahmen im Nationalpark Berchtesgaden sind mindestens zehn Arbeitstage vorab schriftlich an die Nationalparkverwaltung zu stellen.
Wichtig: Der Einsatz von Drohnen ist im Nationalpark Berchtesgaden grundsätzlich nicht gestattet! Das Befahren von gesperrten Forststraßen im Nationalpark ist nicht gestattet. Ausnahmen von der Verkehrsanordnung erteilt die uNB in einem gesonderten Verfahren nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die Filmaufnahmen explizit der Zweckerfüllung des Nationalparks nach § 8 NPVO dienen.
Bitte setzen Sie sich bei geplanten Filmvorhaben rechtzeitig und direkt mit uns in Verbindung:
Carolin Scheiter
Leitung STS
Stabsstelle Kommunikation