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Wissenschaftlich fundiert und tierschutzgerecht:
Der Verein „Wildes Bayern e.V.“ hat gegen die Schonzeitaufhebung im Nationalpark Berchtesgaden Klage eingereicht. In einer Presseaussendung unterstellt der Verein dem Nationalpark wiederholt tierschutzwidrige Jagdpraktiken und den Schutzstatus des Gebiets gefährdende Sonderregeln. Bereits im März 2022 war dem Verein wiederholt gerichtlich die Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt worden. Nun unternimmt der Verein einen neuen Anlauf, etablierte und dem gesetzlichen Schutzziel dienende Maßnahmen zur Wildbestandsregulierung zu diskreditieren.
„Wir sind betrübt über die Klage des Vereins, zu der uns bis dato keine Begründung vorliegt“. Der jüngste Vorstoß des selbsternannten Wildtier-Schutzvereins ruft bei Daniel Müller, Leiter des Sachgebiets Parkmanagement im Nationalpark, Kopfschütteln hervor. Eine sorgfältig abgewogene und räumlich wie zeitlich begrenzte Aufhebung der Schonzeit für einzelne Wildarten ist in Bayern und Deutschland gängige Praxis – und wird jetzt wiederholt von einem Verein in Frage gestellt.
Fest steht, dass auf 77 Prozent der Nationalparkfläche, in denen sich auch die besten Gamslebensräume befinden, ganzjährig keine Regulierung des Wildbestandes stattfindet und dass sämtliches Wild hier ganzjährig Ruhe hat. „Dank dieses Vorgehens mit kleinen und gut abgewogenen Schonzeitaufhebungsflächen ist hier im Nationalpark die größte Ruhezone für Wildtiere in den bayerischen Alpen möglich. Zudem haben wir in den vergangenen Jahren diese Wildruhezone um elf Prozent beziehungsweise um 2.300 Hektar vergrößert. Von einer Gefährdung des Status des Nationalparks wegen einer Schonzeitaufhebung zu sprechen ist ohnehin lächerlich“, stellt Nationalparkleiter Dr. Roland Baier klar. Und ergänzt: „Der Verein Wildes Bayern e.V. ist nach eigenen Worten ein Verein zum Schutz der Wildtiere. Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, weshalb ein solcher Verein versucht, gezielt gegen ein Konzept des Nationalparks vorzugehen, das Tierschutz und Nationalpark-Schutzziele bestmöglich in Einklang bringt.“ Das Konzept wird von Wildbiologen als Vorzeigemodell gelobt, da es auf die Lebensraumansprüche der Wildarten Rücksicht nimmt. Auf lediglich sechs Prozent der Fläche findet eine so genannte Schwerpunktjagd unter ganzjähriger Aufhebung der Schonzeit statt, stets unter Achtung des Muttertierschutzes.
Die gesetzlich verankerte Aufgabe des Nationalparks ist es, natürliche Bergmischwälder mit ihren Schutzfunktionen zu erhalten oder wiederherzustellen. Mehr als die Hälfte der Waldfläche in der Managementzone des Schutzgebiets sind als so genannte Schutzwälder deklariert. Der Bergwald soll hier die Gemeinden Ramsau, Schönau und Berchtesgaden sowie deren Bewohner und Besucher vor Überschwemmungen, Lawinen, Steinschlag und Muren schützen. Auch im Klimawandel steht der Wald vor großen Herausforderungen, in weiten Teilen Deutschlands gibt es bereits große, klimawandelbedingte Kahlflächen – nicht so im Nationalpark Berchtesgaden. Oberstes Ziel ist der Schutz der Natur und hierbei auch die Entwicklung der menschengemachten, fichtendominierten Wälder in der Managementzone hin zu natürlichen Bergmischwäldern – diese sind auch Lebensgrundlage für das heimische Wild. „Darüber hinaus dient die Wildbestandsregulierung auch der Vermeidung von Wildseuchen wie Gamsräude oder TBC beim Rotwild und ist damit ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz“, erklärt Müller.
Allen voran die Gams stellt der Verein „Wildes Bayern e.V.“ ins Zentrum seiner Kampagnen. Im Nationalpark Berchtesgaden kann von einer Bestandsbedrohung dieser Art keine Rede sein. Seit 20 Jahren steigen die Bestände dieser Tierart beständig an, wie Zählergebnisse belegen. Die Vereinsvorsitzende beklagt in ihrer Pressemitteilung, dass Bereiche mit Schonzeitaufhebung in den vergangenen Jahren erweitert worden seien. Dabei lässt sie aber außer Acht, dass die bejagte Fläche des Nationalparks von anfangs 100 Prozent (zur Gründungszeit) auf heute nur mehr 23 Prozent der Gesamtfläche reduziert wurde. „Von einem skandalösen Treiben und einem immensen Tierleid, wie es die Vereinsvorsitzende überspitzt formuliert, kann hier keinesfalls die Rede sein“, betont Müller. „Wir regulieren unsere Wildbestände streng nach geltenden Tierschutzregeln und nur mit beruflich und professionell für diese Aufgabe ausgebildetem Personal.“
Die Klage des Vereins hat inhaltlich aktuell keine Auswirkungen auf die Wildbestandsregulierung im Nationalpark, denn vom 15. Juni bis 1. August herrscht im gesamten Nationalpark eine freiwillige Jagdruhe – anders als in weiten Teilen Bayerns. „Rückblickend auf die Erkenntnisse von rund 30 Jahren Wildbestandsregulierung mit Schonzeitaufhebung und den positiven Ergebnissen für Wald und Wild, ist sich die Nationalparkverwaltung sicher, dass die juristische Aufarbeitung der Thematik zu einem zügigen und positiven Ende kommen wird“, so Müller.
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Gemsen im Nationalpark.jpg
Bildnachweis: Nationalpark Berchtesgaden
Gamsrudel im Nationalpark Berchtesgaden. Die Bestände der eleganten Kletterer nehmen im Nationalpark Berchtesgaden seit 20 Jahren zu.
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